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Nr. 16: Anderes Steuer- und Hypothekenmodell in Frankreich

Schon Ende der 80er Jahre lebte jeder vierte Auslandschweizer in Frankreich, meist mit doppelter Staatsbürgerschaft, die auch heute noch möglich ist. Und schon mehr als ein Jahrzehnt vor dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge war der Kauf einer Liegenschaft dort kein Problem. Voraussetzungen bildeten für das französische Generalkonsulat in Zürich ein Strafregisterauszug sowie der Nachweis der Hausbank, dass wir unseren Lebensunterhalt selbst bestreiten konnten.

Eine wichtige Frage, die jeder ausländische Kaufinteressent stellen muss, ist die nach der Höhe der Taxe d’habitation, die alle Einwohner zahlen, und der Taxe foncière nur für Immobilienbesitzer. Diese Eigentümersteuer variiert je nach Status und ist tiefer für den Hauptwohnsitz als für eine „résidence secondaire“. Diese beiden Steuern können je nach Wohnort weit auseinanderklaffen. Am späteren Mietwohnsitz in der Stadt Belfort zahlten wir mehr als das Doppelte im Vergleich zu den ersten Jahren in der hablichen Gemeinde Grosmagny mit beiden Steuern (umgerechnet rund 1‘200 Franken, allerdings über die 2 – 3 % Inflation hinaus ansteigend).

Für das in Zürich verdiente Einkommen zahlte ich weiterhin Steuern in der Schweiz, die hier weit niedriger ausfielen, als wenn ich im Tieflohnland Frankreich besteuert worden wäre. Mein Satyr-Verlag bestand nur noch aus einer Postfachadresse im Hauptbahnhof Zürich und einer Ansprechadresse bei einem meiner Autoren, der als Journalist einen Bezug zum Buchhandel hatte. Mit ihm hatte ich das bestverkaufte Werk von einem Dutzend herausgebrachter Bücher erzielt, einem amüsanten Wörterbuch von umgangssprachlichen Begriffen seines Fachgebiets. Euphorisiert von diesem Erfolg legte er nach, freilich mit einem aufwändigen Fotoband und lyrischen Texten. Meine hohe finanzielle Beteiligung war eine Art Entschädigung für seine Sachwalterschaft in Zürich. Das Buch erwies sich als Flop, und bald verkauften wir es ins Neuantiquariat zu einem Zehntel des ursprünglichen Preises. Dies nebenbei eine Erfahrung aus dem tückischen Verlagsgeschäft: Ein Sachbuchautor, der sich auf einem Spezialgebiet einen Namen gemacht hat, würde besser dabei bleiben.

Vom Überbrückungskredit eines anderen Verlagsautors abgesehen, finanzierte uns der Crédit Commercial de France die Hypothek. Diese inzwischen in der HSBC aufgegangene französische Bank besass damals eine Filiale in Zürich mit einem Leiter, der sich stolz als Nachfahr von Hugenotten vorstellte und zuvor bei der Zürcher Kantonalbank gearbeitet hatte.

Es besteht ein sehr wesentlicher Unterschied zwischen den Modalitäten der Hypothekarfinanzierung zwischen den beiden Ländern. Frankreich kennt die „ewigen Hypotheken“ nicht, die bei uns nach Amortisation der 2. Hypothek nicht getilgt werden müssen. Unser Steuerwesen fördert aufgrund der unsäglichen Eigenmietwertbesteuerung – die kaum ein anderes Land kennt – mit den Abzugsmöglichkeiten von Hypozins und werterhaltenden Renovationen die Ewigverschuldung bis ins Grab.

Anders Frankreich. Innert 20 Jahren war jeder Eigenheimkredit vollständig zu tilgen. In meinem Fall als 50-Jähriger wurden mir 15 Jahre bis zur Schweizer Pensionsgrenze eingeräumt, die in Frankreich bei 60 lag. Nebenbei gesagt: ein perfides Mittel, die hohe Arbeitslosigkeit statistisch zu schönen.

Meine Frau und ich gingen also die Verpflichtung ein, rund 300‘000 CHF innerhalb von anderthalb Jahrzehnten zurückzuzahlen. Diese Tilgung begann am ersten Tag mit einem anfangs geringen Betrag, dem ein hoher, mit jedem Monat sinkender Zinsanteil gegenüberstand. Leider erhöhte sich die Summe mit den damals steigenden Zinssätzen.